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Ich heirate in Tschechien. Was muss ich erledigen?

07.09.2018
Ich heirate in Tschechien. Was muss ich erledigen?
Die Sommerzeit wird gerne von den verlobten für die Eheschließung genutzt. Es ist warm, die Hochzeitszeremonie kann unter freiem Himmel stattfinden und die Hochzeitsgäste müssen nicht wie in Sibirien gekleidet sein.

Die Hochzeit mit einem Ausländer bringt jedoch viele Pflichten mit, welche die/der Verlobte einer anderen Nationalität vor der Trauung zu erfüllen hat.

Beim Amt sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Reisepass,
  • Geburtsurkunde,
  • Nachweis über rechtliche Fähigkeit für die Eheschließung – nicht älter als sechs Monate,
  • Nachweis über Familienstand und Wohnort – falls vom anderen Land ausgestellt wird,
  • Aufenthaltsgenehmigung in Tschechien (außer EU-Bürger oder Bürger eines anderen Vertragsstaates) – nicht älter als 7 Arbeitstage vor der Eheschließung,
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil, falls der Ausländer/die Ausländerin geschieden ist,
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten/der verstorbenen Ehegattin, falls die/der Verlobte verwitwet ist.

Die Nachweise liegen vor, wie geht es weiter?

Die Dokumente, welche in der Tschechischen Republik nicht ausgestellt wurden, sind amtlich zu beglaubigen.

Eine der Beglaubigungsarten ist die Apostille – eine Klausel, welche die Unterschrift und der Stempelabdruck auf der Urkunde für den Verwendungszweck im Ausland beglaubigt. Ist die Apostille für Ihre Dokumente erforderlich, erfahren Sie entweder beim Matrikelamt des Stadtamtes oder in der aktualisierten Länderliste des Haager Abkommens. Hier finden Sie die Länderaufstellung, in welchen die Beglaubigung mit Apostille erforderlich ist (z.B. Deutschland). Für die Beglaubigung mit der Apostille-Klausel müssen Sie sich an das Außenministerium oder Justizministerium wenden.

Superlegalisierung, d.h. doppelte Beglaubigung, ist eine eitere Art der Dokumentenbeglaubigung. Die Beglaubigung der Urkunden erfolgt im Ausstellungsland des Dokuments, sowie bei einem Vertretungsamt – i.d.R. Botschaft des Landes, in welchem die Urkunde vorgelegt werden soll.

Dokumente mit dieser Klausel sind in Bahamas, in der Dominikanischen Republik sowie in weiteren Ländern erforderlich. 

Lassen Sie die Dokumente einzeln beglaubigen. Überprüft wird besonders die Transkription der Fremdnamen, damit keine Tippfehler auftreten. Erst nachdem Ihre Dokumente mit einer Apostille oder Superlegalisierung versehen wurden, steht die beglaubigte Übersetzung an. Es handelt sich dabei allerdings um keine Übersetzung, die Sie selbst oder Ihr Freund durchführen, sondern um eine Übersetzung durch eine für die beglaubigten Übersetzungen befugte Person. Amtliche Übersetzung ist mit einer Dolmetscherklausel, einem Rundsiegel des Übersetzers und seiner Unterschrift zu versehen. Sollten Sie keinen Übersetzer kennen, gerne helfen wir Ihnen mit der Übersetzung der Urkunde. Senden Sie uns das gescannte Dokument mit der Information über die gewünschte Zielsprache, wir melden uns bei Ihnen. 

Falls die/der Verlobte der tschechischen Sprache nicht mächtig ist, brauchen Sie einen beeidigten Dolmetscher während der Trauung. Eine Ausnahme sind die Bürger der Slowakischen Republik. In diesen Fällen ist kein Dolmetschen erforderlich.

Lassen die sich jedoch durch den Papierkram, der Sie erwartet, nicht entmutigen und freuen Sie sich bereits heute auf den Tag, an welchem Sie das Ja-Wort geben.